Wenn Ihr Flug aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses verspätet ist oder annulliert wird, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall handelt es sich um höhere Gewalt, und die Fluggesellschaft kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Solche unvorhersehbaren Ereignisse sind zum Beispiel:
Streik der Flugsicherung
extreme Wetterbedingungen
politische Unruhen