Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
Ob eine Entschädigung gewährt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
dem Grund für die Verspätung
der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt
den Abflug- und Ankunftsflughäfen
In der Regel wird keine Entschädigung gewährt, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, z. B. extremes Wetter oder Streiks der Flugsicherung.
Für weitere Informationen und zur Überprüfung Ihrer Rechte empfehlen wir, die Website der Fluggesellschaft zu besuchen oder sich direkt mit ihr in Verbindung zu setzen.