Reiserücktrittsversicherung

Um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern, empfehlen wir den Abschluss unserer Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung kann nur während des Buchungsvorgangs hinzugefügt werden und kann nach erfolgter Zahlung weder entfernt noch erstattet werden.

Reisende, die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können die Reise gegen einen Selbstbehalt von 5 % stornieren, sofern sie ein gültiges ärztliches Attest vorlegen. Die Stornierung muss vor Reisebeginn erfolgen.

Die Versicherung gilt bei akuter Krankheit, Unfall oder Todesfall, der den Reisenden selbst, dessen Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder eine Person betrifft, mit der die Reise gemeinsam gebucht wurde. Der Versicherungsfall muss nach Vertragsabschluss und vor Abreise eintreten.

Die Versicherung gilt nicht bei:

  • Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt waren

  • Schwangerschaftskomplikationen nach der 30. Schwangerschaftswoche

Das ärztliche Attest muss auf einem vorgeschriebenen Formular ausgestellt werden und Sembo spätestens 14 Tage nach dem Stornierungsdatum vorliegen. Später eingereichte Atteste können nicht bearbeitet werden.

Wichtig: Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung sowie der Selbstbehalt werden bei Stornierung nicht erstattet.

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