Wenn Ihre Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 14 Tagen vor Abflug storniert oder es zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden kommt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
Ob ein Anspruch besteht, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa vom Grund der Verspätung oder Stornierung, der Flugroute und der Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass es mitunter schwierig sein kann, eine Entschädigung durchzusetzen.