EU-Rechte für Flugreisende

Seit 2004 sind die Rechte von Flugreisenden durch die EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Diese Verordnung schützt Passagiere bei Verspätungen, Flugannullierungen und Überbuchungen.

Wann gilt die Verordnung?

  • Wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU startet

  • Wenn Ihr Flug in einem EU-Land landet, aus einem Drittland kommt und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wird

Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Flug hat mehr als drei Stunden Verspätung

  • Der Flug wird kurz vor Abflug annulliert

  • Ihnen wird die Beförderung verweigert, z. B. wegen Überbuchung

  • Ihre Flugzeiten ändern sich drastisch innerhalb von 14 Tagen vor Abflug

Welche Rechte haben Sie bei Wartezeiten am Flughafen?
Die Fluggesellschaft muss Ihnen in diesem Fall Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei Telefonate anbieten.
Bei längerer Verzögerung muss sie Ihnen auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer bereitstellen. In der Regel erhalten Sie Gutscheine – falls nicht, können Sie die Kosten im Nachhinein bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Diese Regelungen gelten unter normalen Umständen.
Bei höherer Gewalt – etwa bei Unwetter, Streiks Dritter (z. B. Flugsicherung) oder einer medizinischen Notlandung – besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

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