Ich wurde am Gate abgewiesen – habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Stena Line Travel Group AB ist lediglich Vermittler der Fluggesellschaft und nicht verantwortlich für Entscheidungen bezüglich der Beförderung.

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, empfehlen wir:

  • wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft, um eine mögliche Entschädigung zu erfragen

  • prüfen Sie, ob Ihre Kreditkarte einen Reiseschutz enthält

  • kontaktieren Sie Ihre Reiseversicherung, um zu prüfen, ob der Vorfall gedeckt ist

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bei verweigerter Beförderung zu informieren, einschließlich möglicher Entschädigung gemäß geltender Gesetzgebung wie der EU-Verordnung 261/2004.

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